Spenden

Unterstützen Sie eine vernünftige Politik!

Damit sich unsere Arbeit noch mehr in verantwortungsvoller Mitbestimmung im Interesse der Bürgerinnen und Bürger im Landkreis Zwickau niederschlagen kann, brauchen wir Ihre Unterstützung – gerade jetzt, wo unsere Stadt wie auch die Gesellschaft insgesamt vor so großen Herausforderungen hinsichtlich Ökologie und solidarisches Miteinander steht.

Für die kontinuierliche Arbeit sind Sie gebeten, uns mit Ihrer Spende zu unterstützen. Wir garantieren Ihnen den sorgsamen Umgang mit allen finanziellen Mitteln und jederzeit Transparenz über alle Einnahmen und Ausgaben.

Damit wir Ihre Zuwendung auch ordnungsgemäß als Parteispende buchen können, geben Sie bitte unbedingt Name und Adresse auf dem Überweisungsträger an. Sie erhalten zu Beginn des Folgejahres von uns eine Spendenbescheinigung.

Spende jetzt direkt und bequem per Twingle.

Oder einfach per Überweisung:

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN KV Zwickau
IBAN: DE 04 8705 5000 2201 0011 81
BIC: WELADED 1 ZWI
Kreditinstitut: Sparkasse Zwickau

Verwendungszweck: „Spende“, Name, Adresse (nur angeben, wenn Spendenquittung gewünscht wird)

Information: Spenden und Steuern

Parteispenden sind Sonderausgaben
Steuerlich gesehen sind Parteispenden Sonderausgaben und können als solche beschränkt abgesetzt werden. Die steuerliche Abzugsfähigkeit von Parteispenden ist im Einkommensteuergesetz in § 34 g und § 10 b Abs. 2 geregelt.

Absetzbarkeit nach § 34 g EStG
Bis zu einer Spendenhöhe je Kalenderjahr von 1.650 EUR für Ledige und 3.300 EUR für Verheiratete werden Parteispenden unabhängig vom individuellen Steuersatz mit einem Satz von 50% steuerlich begünstigt.

Absetzbarkeit nach § 10 b Abs. 2 EStG
Darüber hinaus gehende Beträge sind bis zu einer Höhe von noch einmal 1.650 EUR für Ledige und 3.300 EUR für Verheiratete nach steuerlich absetzbar. Der steuerliche Vorteil hängt dabei vom individuellen Steuersatz ab.

Kapitalgesellschaften
Parteispenden von Kapitalgesellschaften sind steuerlich nicht begünstigt. Spenden von Personengesellschaften sind im Rahmen der o.g. Höchstbeträge absetzbar, wenn die Spende namentlich durch einen Gesellschafter erfolgt.