Unterstützen Sie eine vernünftige Politik:
Die Herausforderungen der letzten Wahlen haben wir mit Erweiterung der Mandate in den kommunalen Parlamenten und im Kreistag Zwickau, mit dem Einzug in den Landtag und einem deutlichen Stimmenzuwachs bei der Bundestagswahl überzeugend beantwortet.
Damit sich unsere Arbeit noch mehr in verantwortungsvoller Mitbestimmung im Interesse der Bürgerinnen und Bürger im Landkreis Zwickau niederschlagen kann, brauchen wir Ihre Unterstützung - gerade jetzt.
Für die kontinuierliche Arbeit reichen die Beiträge unserer Mitglieder allein nicht aus. Wir bitten Sie daher um Ihre Spende. Wir garantieren Ihnen sorgsamen Umgang mit allen finanziellen Mitteln und jederzeit Transparenz über alle Einnahmen und Ausgaben.
Damit wir ihre Zuwendung auch ordnungsgemäß als Parteispende buchen können, geben Sie bitte unbedingt Name und Adresse auf dem Überweisungsträger an. Sie erhalten zu Beginn des Folgejahres von uns eine Spendenbescheinigung.
Unser Spendenkonto
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN KV Zwickau
Kontonummer: 220 100 1181
Kreditinstitut: Sparkasse Zwickau
BLZ: 870 550 00
Verwendungszweck: "Spende", Name, Adresse
Spenden und Steuern
Parteispenden sind Sonderausgaben
Steuerlich gesehen sind Parteispenden Sonderausgaben und können als solche beschränkt abgesetzt werden. Die steuerliche Abzugsfähigkeit von Parteispenden ist im Einkommensteuergesetz in § 34 g und § 10 b Abs. 2 geregelt.
Absetzbarkeit nach § 34 g EStG
Bis zu einer Spendenhöhe je Kalenderjahr von 1.650 EUR für Ledige und 3.300 EUR für Verheiratete werden Parteispenden unabhängig vom individuellen Steuersatz mit einem Satz von 50% steuerlich begünstigt.
Absetzbarkeit nach § 10 b Abs. 2 EStG
Darüber hinaus gehende Beträge sind bis zu einer Höhe von noch einmal 1.650 EUR für Ledige und 3.300 EUR für Verheiratete nach steuerlich absetzbar. Der steuerliche Vorteil hängt dabei vom individuellen Steuersatz ab.
Kapitalgesellschaften
Parteispenden von Kapitalgesellschaften sind steuerlich nicht begünstigt. Spenden von Personengesellschaften sind im Rahmen der o.g. Höchstbeträge absetzbar, wenn die Spende namentlich durch einen Gesellschafter erfolgt.






