wieder Baumfällungen
Montag, 6. Februar 2012
Friedhofsruhe gilt nicht für Bäume
Drei sehr alte, kerngesunde Laubbäume auf dem Friedhof von St. Egidien fielen vergangene Woche der Säge zum Opfer. Eigentlich sind sie doch geschützt, auch wenn der Baumschutz in Sachsen weitestgehend per Gesetz abgeschafft wurde. Diese Bäume hatten allerdings mehr als einen Meter Stammumfang und damit tatsächlich staatlichen Schutz. Offensichtlich braucht es diesen Schutz auch bei frommen Leuten. Obwohl, man müsste meinen, Menschen, die viel von Verantwortung gegenüber Gottes Schöpfung reden, freuen sich über solch prächtige Exemplare auf ihrem Friedhof.
Weit gefehlt! Offensichtlich störten die Bäume manchen in der Gemeinde. Die Zufahrt zur Leichenhalle wäre beengt oder Baufahrzeuge kämen nicht vorbei, wobei ein möglicher Baubeginn zur Renovierung der Leichenhalle in den Sternen liegt. Das sind ja nun alles keine zwingenden Gründe für eine Fällgenehmigung. Also musste die Mär von jeder Menge Totholz an den Bäumen her, damit doch eine Genehmigung erteilt wurde. Wieso diese Genehmigung allerdings erteilt wurde, erscheint doch sehr seltsam?
Auch von Mitgliedern des Kirchenvorstandes war keine klare Aussage zu erhalten. Aber was soll`s. Wegen der Fällung von drei Bäumen sollte sich doch niemand aufregen. Es gibt doch viel Schlimmeres auf der Welt und da hat die Kirche große Verantwortung. Es geht um Menschen und nicht um Bäume.
Für die Bäume ist allerdings jede Aufregung in der Tat zu spät. Sie haben ihr Dasein auf dieser Welt beendet. In der Baumschutzsatzung von St. Egidien ist zu lesen, dass Ersatzpflanzungen entsprechend des Verlustes an Biomasse zu leisten sind. Bei solch riesigen Bäumen müsste das allerdings ein Mehrfaches an Neupflanzungen sein. Aber bloß nicht auf dem Friedhof, denn da stören Bäume.
Gerhard Sonntag 06.02.2012





