Anfragen und Anträge
15.03.2012 Europeen Energy Award 2 - Anfrage und Antwort
23.02.2012 Europeen Energy Award - Anfrage und Antwort
14.12.2011 Stadthäuser in Zwickau - Anfrage und Antwort
14.12.2011 Wasserrahmen-Richtlinie für Zwickau - Anfrage und Antwort
11.04.2011 Antrag auf Verzicht von Atomstrom in Zwickau - Antrag/ Rede M. Böttger
Baumschutzsatzung Zwickau
Zwickau passt Baumsatzung an (FP 27.09.11)
Die Stadt Zwickau passt ihre Baumschutzsatzung dem vereinfachten sächsischen Naturschutzgesetz an. Wichtigste Änderung: Bäume mit einem Stammumfang bis zu 1 Meter in 1 Meter Höhe sowie Nadelbäume, Pappeln, Birken, Baumweiden und abgestorbene Bäume dürfen auf bebauten Grundstücken ohne Genehmigung gefällt werden. Über alle sonstigen Fällanträge muss innerhalb von drei Wochen entschieden werden, andernfalls gilt die Genehmigung als erteilt. Weil die Verwaltung für solche Verfahren künftig keine Kosten verlangen darf, gehen der Stadt jährliche Einnahmen von 3500 Euro verloren. Grünen-Stadtrat Martin Böttger schlug deshalb vor, dass die Stadt einen Mehrlastenausgleich vom Freistaat fordern soll. Finanzbürgermeister Bernd Meyer (Linke) quittierte das mit energischem Kopfschütteln. Der Stadtrat stimmte der vereinfachten Satzung mehrheitlich zu - ohne eine Mehrlastenausgleichsforderung. Die vereinfachte Baumfäll-Regelung wird indes bereits seit Oktober 2010 angewendet, der aktuelle Satzungsbeschluss war reine Formsache. (mbe)





